Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Lieferungen und Leistungen von mm.merch
Fassung 2026-2 · gültig ab 27.10.2026 · ersetzt alle früheren Fassungen
1. Geltung
(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der mm.merch e.U., Inhaber Maximilian Mittersteiner, Ziehrerplatz 2/9, 1030 Wien („mm.merch“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn mm.merch ihnen schriftlich zustimmt. Das gilt auch, wenn mm.merch ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(2) Diese AGB gelten für Verträge mit Unternehmern. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes schließt mm.merch nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung ab.
(3) Schriftlich bedeutet auch per E-Mail. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Österreich.
(4) Diese AGB gelten auch für alle weiteren Aufträge des Kunden in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, auch wenn nicht erneut auf sie hingewiesen wird.
2. Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend; ihre Preise gelten bis zu dem darin genannten Datum. Angaben in Katalogen, Prospekten und auf der Website sind unverbindlich, soweit sie nicht in die Auftragsbestätigung übernommen werden.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Auftragsbestätigung schriftlich akzeptiert oder die darin vereinbarte Anzahlung leistet.
(3) Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung, für Gestaltung, Position, Größe und Farbe die letzte Freigabe. Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der Schriftform.
3. Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt druckfähige Vektordaten bereit. Die Aufbereitung anderer Daten wird individuell nach Aufwand in Rechnung gestellt.
(2) Der Kunde sichert zu, alle Rechte an beigestellten Logos, Motiven und Texten zu besitzen, und hält mm.merch gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. mm.merch prüft keine Schutzrechte. Für Inhalte und Aussagen, die der Kunde für die Ware vorgibt, insbesondere Werbe- und Umweltaussagen, ist er selbst verantwortlich.
(3) Verspätete Daten, Freigaben oder Anzahlungen verschieben die Liefertermine; daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
(4) Der Kunde teilt vor Vertragsschluss mit, wenn die Ware an Verbraucher, insbesondere an Kinder, abgegeben werden soll.
4. Freigabe
(1) Vor der Produktion gibt der Kunde ein digitales oder physisches Muster binnen fünf Werktagen ab Zugang per E-Mail frei. Freigabeberechtigt ist die in der Auftragsbestätigung genannte Person, sonst wer die Auftragsbestätigung unterschrieben hat. Ohne Freigabe wird nicht produziert; Schweigen gilt nicht als Freigabe.
(2) Mit der Freigabe sind alle am Muster prüfbaren Merkmale verbindlich, insbesondere Inhalt, Schreibweise, Position, Größe und Farbe, bei physischen Mustern auch Material und Verarbeitung. Entspricht die Ware der Freigabe, liegt insoweit kein Mangel vor.
(3) Muster und mehr als eine Korrekturschleife werden gesondert verrechnet, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht.
(4) Liegt 20 Werktage nach Zugang des Musters keine Freigabe vor, darf mm.merch nach einer Nachfrist von fünf Werktagen vom Vertrag zurücktreten; Punkt 7 gilt.
5. Toleranzen
Soweit die Auftragsbestätigung nichts anderes festlegt, sind folgende Abweichungen kein Mangel: Menge ± 5 % je Artikel und Größe (verrechnet wird die gelieferte Menge); Position der Veredelung ± 2 cm auf Textilien, ± 3 mm auf Hartwaren; darüber hinaus gelten geringfügige, sachlich gerechtfertigte und für den Kunden zumutbare Abweichungen als genehmigt. Farben werden nach Farbsystem (etwa Pantone) innerhalb branchenüblicher Toleranzen umgesetzt; Farbunterschiede zwischen verschiedenen Materialien und Abweichungen bei Naturmaterialien sind kein Mangel. Bildschirmfarben sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.
6. Preise und Zahlung
(1) Preise gelten netto zuzüglich Umsatzsteuer; Nebenkosten wie Einrichtung, Muster oder Fracht werden im Angebot gesondert angeführt. Ändern sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung Kosten, die mm.merch nicht beeinflussen kann (etwa Material, Fracht, Zoll, Wechselkurs), um mehr als 5 %, wird der Preis im Ausmaß dieser Änderung erhöht oder ermäßigt.
(2) Zahlung binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen gelten mit der Gutschrift auf dem Konto von mm.merch als geleistet. Vereinbarte Anzahlungen sind binnen sieben Tagen ohne Abzug fällig; mm.merch bestellt erst nach ihrem Eingang. Skonto steht nur zu, wenn es vereinbart ist, gilt nur für die Warenpositionen und entfällt bei Zahlungsverzug, auch mit Teilbeträgen.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Betreibungskosten (§§ 456, 458 UGB). mm.merch darf weitere Leistungen zurückhalten und nach einer Nachfrist zurücktreten. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit darf mm.merch Bonitätsauskünfte einholen und Vorauszahlung verlangen.
(4) Der Kunde darf nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Wegen eines Mangels darf er Zahlungen nur in einem dem Mangel angemessenen Umfang zurückbehalten.
7. Stornierung
(1) Nach Vertragsschluss kann der Kunde nur mit Zustimmung von mm.merch stornieren.
(2) Der Kunde ersetzt dann alle bis zur Stornierung angefallenen Kosten und Aufwendungen zuzüglich 10 % des Netto-Auftragswerts für den entgangenen Gewinn. Ab Produktionsbeginn ist der volle Preis abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen.
(3) Absatz 2 gilt auch, wenn mm.merch aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund vom Vertrag zurücktritt.
8. Lieferung und Gefahr
(1) Die Lieferbedingung steht im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung. „Frei Haus“: mm.merch versendet und trägt die Versandkosten. „Zuzüglich Versand“: mm.merch versendet, die Versandkosten werden verrechnet. „Ab Werk“: Der Kunde holt die Ware nach Verständigung an der von mm.merch genannten Adresse ab. Ohne Vereinbarung gilt „zuzüglich Versand“.
(2) Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, auch bei Lieferung frei Haus und bei Direktversand vom Lieferanten, bei Abholung mit Übergabe an den Kunden. Eine Transportversicherung schließt mm.merch nur auf Wunsch und Kosten des Kunden ab.
(3) Lieferzeiten beginnen mit der Annahme der Auftragsbestätigung und dem Erhalt aller erforderlichen Unterlagen. Liefertermine sind voraussichtliche Termine. Ein Fixtermin gilt nur, wenn er in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solcher bezeichnet ist.
(4) Höhere Gewalt und nicht von mm.merch verschuldete Lieferhindernisse, etwa behördliche Maßnahmen oder der Ausfall von Transportwegen, verlängern die Fristen entsprechend.
(5) Ist Lagerware nach Vertragsschluss beim Vorlieferanten nicht mehr verfügbar, bietet mm.merch gleichwertigen Ersatz an. Lehnt der Kunde ab, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten; geleistete Zahlungen werden erstattet.
(6) Lager- und Logistikleistungen erbringt mm.merch nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Dafür haftet mm.merch dem Kunden nur in dem Umfang, in dem der Logistikdienstleister mm.merch haftet.
(7) Nimmt der Kunde die Ware nicht vereinbarungsgemäß an oder holt er sie nicht ab, darf mm.merch sie auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem Dritten einlagern und den Preis in Rechnung stellen. Nach einer Nachfrist von zwei Wochen darf mm.merch vom Vertrag zurücktreten; Punkt 7 gilt.
9. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von mm.merch.
(2) Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Er darf sie weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen und meldet Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter unverzüglich.
(3) Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, tritt er mm.merch schon jetzt die Forderung daraus bis zur Höhe der offenen Forderung von mm.merch ab und vermerkt die Abtretung in seinen Büchern. Bis auf Widerruf darf er die Forderung selbst einziehen.
10. Prüfung, Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Der Kunde prüft die Sendung bei Anlieferung. Transportschäden vermerkt er auf dem Zustellbeleg, verdeckte Transportschäden meldet er binnen sieben Tagen.
(2) Der Kunde untersucht die Ware nach Erhalt. Offene Mängel rügt er binnen zehn Tagen nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel binnen drei Werktagen nach Entdeckung, jeweils schriftlich mit Fotos (§ 377 UGB). Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von § 933 Abs. 1 ABGB zwölf Monate ab Übergabe der Ware; die Verkürzung ist nach § 933 Abs. 4 ABGB ausdrücklich vereinbart. Die Vermutung des § 924 ABGB, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorlag, ist abbedungen; der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe bestand.
(4) Bei einem berechtigt gerügten Mangel leistet mm.merch Gewähr durch Verbesserung oder Austausch; die Wahl zwischen beiden trifft mm.merch. Preisminderung oder Wandlung kann der Kunde erst verlangen, wenn Verbesserung und Austausch unmöglich sind, für mm.merch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären oder nicht innerhalb angemessener Frist erfolgen. Bei einem geringfügigen Mangel ist Wandlung ausgeschlossen.
(5) Für Mängel, die auf beigestellte Ware oder Vorgaben des Kunden zurückgehen, leistet mm.merch keine Gewähr. Das Gleiche gilt für Abweichungen nach Punkt 5 und für Merkmale, die der Kunde nach Punkt 4 freigegeben hat.
(6) Mängelbehauptungen berechtigen den Kunden nicht, die Ware ohne Zustimmung von mm.merch zurückzusenden oder weiterzuverarbeiten. Ausgetauschte Ware ist auf Verlangen an mm.merch zurückzustellen.
11. Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet mm.merch nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden sowie Schäden aus dem Ausfall von Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen.
(2) Im Übrigen ist die Haftung von mm.merch je Schadensfall mit dem Netto-Auftragswert, höchstens 25.000 EUR, und je Kalenderjahr mit 50.000 EUR insgesamt begrenzt.
(3) Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, krass grober Fahrlässigkeit, Personenschäden, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Ansprüchen. Sie gelten auch für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln.
(4) Schadenersatzansprüche verjähren drei Jahre ab Gefahrenübergang, bei späterer Kenntnis von Schaden und Schädiger frühestens ein Jahr ab Kenntnis.
(5) Regressansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, außer der Fehler wurde von mm.merch zumindest grob fahrlässig verursacht.
(6) Angaben zu Material, Herkunft, Zertifikaten und Emissionen beruhen auf Lieferantenangaben; dafür haftet mm.merch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schätzwerte sind als solche gekennzeichnet.
12. Werkzeuge und Entwürfe
(1) Werkzeuge, Siebe, Stickprogramme und Druckvorlagen werden gesondert verrechnet oder in den Verkaufspreis eingerechnet; sie gehen nur nach Vereinbarung in das Eigentum des Kunden über. Eine Aufbewahrung über die Abwicklung des Auftrags hinaus schuldet mm.merch nur nach Vereinbarung.
(2) An Entwürfen von mm.merch erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Vorher dürfen Entwürfe weder verwendet noch weitergegeben werden.
(3) Visualisierungen und Entwürfe aus Angeboten bleiben Eigentum von mm.merch. Kommt kein Auftrag zustande, dürfen sie weder verwendet noch an Dritte weitergegeben werden.
(4) mm.merch darf den Kunden und die ausgeführte Ware als Referenz nennen und abbilden, sofern der Kunde nicht widerspricht.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen unter www.mm-merch.at/datenschutz. Verarbeitet mm.merch Daten Dritter im Auftrag des Kunden, etwa Empfängerlisten, schließen die Parteien vorher einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Erfüllungsort ist Wien. Vertragssprache ist Deutsch. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien; mm.merch kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen. Erklärungen an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse des Kunden gelten als zugegangen. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.